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2024 - Das Jahr eines neuen Lastenausgleichs?

Geldpolitik & Wirtschaft


"Unsere Eltern und Großeltern haben schon mal eine Lösung finden müssen - die nannten wir Lastenausgleich. Es kann schon sein, dass es zu einem solchen Lastenausgleich kommen wird."

-Ehem. Wirtschaftsminister und SPD Chef Sigmar Gabriel im April 2020-


Jetzt steuern wir mit unserer neuen Koalition direkt darauf zu und vor allem Immobilienbesitzer sind im Fokus des Fiskus! Wie kann ein Herr Gabriel solche Worte äußern, vor allem da zu diesem Zeitpunkt die möglichen Auswirkungen der „C-Krise“ bzw. Geldsystemkrise noch gar nicht absehbar waren?!

Immobilien sind wie der Name schon sagt immobil und können nicht aus dem Land transferiert werden. Es wurde damals nach dem Krieg das Lastenausgleichsgesetz (LAG) vom 14. August 1952 in Kraft gesetzt. Das sollte denen zu Gute kommen, welche nach dem Krieg sehr hohe Vermögensverluste hinnehmen mussten. Als Grundlage dieser Abgabe wurde der Vermögensstand am 21. Juni 1948 herangezogen. Aufgrund dessen erfolgte dann ein Lastenausgleich auf Immobilien in Höhe von 50 Prozent des Vermögenswertes. Diese Abgabe musste über 30 Jahre an einen staatlichen Fonds mit 120 quartalsmäßigen Raten abgeführt werden.

Dieser Umstand wird auch den jetzigen Immobilienbesitzern widerfahren, um die „C-Krise“ zu bewältigen. Leider wird die Pandemie als Sündenbock büßen müssen, damit die Politik von der eigentlichen Ursache einer Geldsystemkrise ablenken kann. In der Regel wiederholen sich solche „Krisen“ aller 80 bis 90 Jahre und es kommt in diesem Zusammenhang zu Zwangsbesteuerungen, Vermögensabgaben, Hyperinflationen mit anschließender Währungsreform.


​Die Gesetze wurden still und leise von Seiten der Politik längst implementiert. So nachzulesen im Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts Artikel 21. Dieses Soziallastenausgleichsgesetz wurde bereits am 12.12.2019 verfasst und soll entsprechend zum 01.01.2024 Inkrafttreten.

Der Staat hält dafür sein Register immer auf dem aktuellen Stand, damit er in etwa abschätzen kann, wer was besitzt und welchen gegenwertigen Wert diese Immobilien besitzen. Nicht umsonst wird auch in diesem Jahr wieder ein neuer sogenannter Zensus 2022 durchgeführt!

„2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.


Im Grundgesetz ist in Art. 14 das Eigentum geregelt. In Absatz 2 steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Und in Absatz 3 geht es weiter: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“

Es gibt noch einen weiteren sehr wichtigen Artikel im Grundgesetz. Der Art. 106, Abs. 1: „Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu:“ Unter Punkt 5 ist zu lesen: „die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben.“

„Die Vermögensabgabe muss laut Verfassung eine einmalige Abgabe bleiben. Allerdings ist es zulässig diese einmalige Abgabe über mehrere Jahre zu verteilen, wie es etwa bei den Lastenausgleichsabgaben im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) von 1952 praktiziert wurde.“

Obendrauf kommt noch die legale Enteignung von Bankguthaben über das SAG-Gesetz (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz)!

„Das Gesetz ist das Spiegelbild zu den regelmäßigen Aussagen unserer Bundeskanzlerin, dass „nie mehr“ Steuergelder zur Rettung von Banken eingesetzt werden sollen. Dafür werden zur Kostendeckung zukünftig Kundengelder herangezogen.

SAG betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen mit beispielsweise Beträgen über EUR 100.000,- auf Sparkonten, Festgelder oder Kontoguthaben und meinen, das Richtige zu tun. Durch dieses Gesetz werden sie aber enteignet, ohne rechtliche Mittel dagegen einlegen zu können. Die Beträge können einfach eingezogen werden – ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen.

Unter § 5 des SAG ist dazu festgehalten, dass alle sog. Funktionsträger über das Abwicklungsverfahren des Gesetzes Stillschweigen zu bewahren haben. Deshalb hören Sie auch nichts über dieses Gesetz. Davon betroffen sind alle Kontoguthaben (Sparbücher, Giroguthaben, Fest- und Tagesgelder, Sparverträge sowie auch vermögenswirksame Leistungen).“

„Liegen bei einem Institut oder einem gruppenangehörigen Unternehmen die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 oder die Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gemäß § 65 vor, so hat die Abwicklungsbehörde nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen anzuordnen, dass

1. Relevante Kapitalinstrumente des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens in Anteile oder andere Instrumente des harten Kernkapitals am Institut oder am gruppenangehörigen Unternehmen umgewandelt werden oder

2. Im Fall des § 96 Absatz 1 Nummer 1 auch der Nennwert oder der ausstehende Restbetrag von relevanten Kapitalinstrumenten des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens ganz oder teilweise herabgeschrieben wird; im Fall des § 96 Absatz 7 kann eine Herabschreibung ohne Durchführung einer Umwandlung erfolgen.“

Auf Deutsch heißt das, dass die Einlage der Kunden in Aktien der Bank umgewandelt und quasi auf null gesetzt werden können, ohne dafür jeglichen Ausgleich zu bekommen!

Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, muss doch erkennen, dass hier eine Enteignung an die Tür klopft. Dem kann man sich nur zur Wehr setzen, in dem man physische Edelmetalle im persönlichen Zugriff hält oder über ein Zollfreilager wie in der Schweiz kauft und einlagert, da dort ein wichtiger Faktor erfüllt ist - Anonymität. Der deutsche Staat weiß nichts davon und kann das Vermögen nicht konfiszieren. Bei Immobilien, Depots und sonstigen Geldanlagen ist der Zugriff sehr einfach und kann zum Wohle der Allgemeinheit enteignet werden.

Immobilien bieten dem Anleger natürlich entsprechende Mietrenditen und einen dementsprechenden Cashflow, welche Gold dem Investor nicht bieten kann. Gold zahlt in diesem Sinne keine Zinsen, was jedoch daran liegt, dass es keinerlei Risiko besitzt und nach einem Jahr steuerfrei veräußert werden kann. Außerdem kann es anonym erworben oder in Zollfreilagern außerhalb von Deutschland verwahrt werden, damit der Staat keinen Zugriff auf das Vermögen besitzt. Bei Immobilien sieht das ganz anders aus, da diese im Grundbuch eingetragen sind und jederzeit einer Besteuerung unterzogen werden können.

Es bietet sich an, so lang es noch möglich ist, Edelmetalle anonym zu erwerben und im privaten Besitz zu halten. Die Freigrenzen wurden dafür bereits drastisch reduziert und von 10.000 Euro auf 2000 Euro ab dem 1.01.2020 gesenkt. Alles was über 2000 Euro Wert geht, muss per Ausweis legitimiert werden!

Wer eins und eins zusammenzählen kann, sieht, dass der Staat sich auf ein solches Szenario vorbereitet und versucht sämtliche anonymen Fluchtmöglichkeiten zu unterbinden! Noch bleibt Zeit, doch warten Sie nicht zu lang!


Das Edelmetalldepot in der Schweiz von Mineinvestment.

Physische Edelmetalle, sicher und außerhalb des Bankensektors lagern!


Marktupdate Minen & Edelmetalle


Die Edelmetalle sind nach der ewigen Korrektur, welche im August 2020 begann, endlich nach oben ausgebrochen. Der Katalysator war hierbei die Ukraine, wobei die Ursachen solcher Verwerfungen hier bereits ausführlich behandelt wurden. Wir haben neue Allzeithochs in vielen Währungen und beim Dollar stehen wir an der Schwelle zu neuen Rekorden.

Wenn die alten Höchstmarken beim Gold in US-Dollar erreicht werden, sollte es eine explosive Mischung nach oben geben! Wir dürfen aber nicht vergessen: Nicht Gold steigt, sondern die Währungen werden ihren wahren inneren Wert erreichen - Null! Bestes Beispiel ist hier der Rubel, welcher in kürzester Zeit über 50% seines Wertes gegenüber dem US-Dollar verloren hat! Welchen Schutz Gold bietet, zeigt sich, wenn man sich den Chart des Goldpreises in Rubel anschaut. Hier verläuft es genau entgegengesetzt und bietet dem Halter bzw. Käufer den Kaufkrafterhalt zum damaligen Kaufzeitpunkt!

Auf Deutsch übersetzt kann man sagen, dass wenn man bereits Gold im Jahre 2000 gekauft hat, kann man mit dem damals erworbenen Edelmetall so günstig wie zur Jahrtausendwende einkaufen! Wir haben ein ähnliches Szenario wie in den späten 60er-Jahren, wo die Menschen, damals wie heute, nicht auf die Anstiege der 70er-Jahre vorbereitet waren und im Aktienmarkt mehr oder weniger eine volatile Seitwärtsbewegung gesehen haben. Auf der anderen Seite vervielfachten sich Gold und Silber und bewahrten diejenigen vor dem Kaufkraftverlust in Folge der hohen Inflation!

Jetzt stehen wir genau vor dem gleichen Szenario, nur dass wir das Ganze jetzt mit einer viel extremeren Situation vorfinden. Die Zyklen stehen am Ende und eine weitere Aufschuldung des Systems mit billigen Zinsen und weiteren Wachstum ist nicht möglich! Die Schulden steigen exponentiell und das Wachstum stagniert bzw. fällt oder steigt nur durch inflationäre Effekte, da gestiegene Preise mehr Umsatz erzeugen. Wir stehen einer monetären Illusion gegenüber, welche sich auch am Aktienmarkt abzeichnet und eine starke Asset-Rotation in der nahen Zukunft bedeutet.

Wenn man sich das Ratio von Silber und dem NASDAQ anschaut, sollte einem klar werden, dass wir vor extremen Bewegungen in den Edelmetallen stehen! Unser Portfolio und unsere Abonnenten sind für die bevorstehenden Anstiege bestens positioniert! Allein in der ersten Märzwoche hat das MineInvestment-Depot eine Performance von 32% hingelegt. Das ist erst der Anfang und viele werden sich noch die Augen reiben, was hier alles noch möglich ist.


Die nächste Grafik des US-Aktienmarktes zeigt die bereits von uns erwähnte extreme Überbewertung des Sektors! Selbst wenn der Markt noch weitere 15% fallen sollte, haben wir erst den Peak der Tech-Blase im Jahr 2000 erreicht! Das sollte jedem ein Warnsignal sein!


Nachfolgend abgebildet ist das Junior-Gold-Miner ETF, was ebenfalls kurz vor dem Ausbruch steht und auf dem Weg zu einem neuen Hoch ist. Erst steigen die großen Major-Produzenten, nachfolgend die Juniorminenaktien und am Ende die kleinen Smallcaps und Explorationsaktien, auf die wir unser Hauptaugenmerk legen!



Glänzende Grüße

Euer MineInvestment-Team



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Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (Small Caps) und speziell Explorationswerte, sowie alle börsennotierten Wertpapiere, sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen und die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Spezielle Risiken im Rohstoffsektor: Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiel zu den gesonderten Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Exportverbote, Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden),  Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken. Durch diese zusätzlichen Risiken zählen die im Newsletters/Blogs „Basic“ sowie in in den TOP-Mineinvestment besprochenen Aktien zur höchsten Risikoklasse mit Totalverlustrisiko. 


Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann. 


Zwischen dem Abonnenten und Leser des MineInvestment Newsletters/Blogs  sowie Käufer der TOP-Mineinvestment kommt kein Beratungsvertrag zustande, da sich unserer Einschätzungen nur auf das Unternehmen selbst, nicht aber auf die Anlageentscheidung des Lesers beziehen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Autoren Aktien der besprochenen Unternehmen halten dürfen. Sie finden in jeder Ausgabe einen entsprechenden Hinweis über die zum Zeitpunkt der Erstellung gehaltenen Positionen. 

(Stand 01.10.2020) 

Interessenkonflikt: 

 Wir sind in den meisten der aufgeführten Gold- und Silberaktien auch privat investiert. 


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